14. Überprüfung des Erfolges

A Definition

Feststellung und Überprüfung des Rehabilitations-Erfolges und der Eingliederung in das Arbeitsleben bzw. passende Beschäftigung in Werkstatt oder Zuverdienstangebot.

B Ziel

  • Feststellung des Rehabilitationsergebnisses und-erfolges im Vergleich zur Ausgangssituation.
  • Feststellung der erbrachten Grundlage für weitere Zielsetzungen auf dem Weg zur Eingliederung ins Arbeitsleben bzw. in Beschäftigung.

C Zielgruppe

Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen und längerfristigen Behinderungen, die eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine entsprechende Unterstützung durchlaufen oder vorzeitig beendet haben.

D Inhaltliche Beschreibung

Nachbetreuungsberatung und Dokumentation des Rehabilitationsverlaufes und -erfolges bei und nach Beendigung der Unterstützung oder der Maßnahme.

Feststellung des Eingliederungerfolges in Bezug auf:

  • Vermittlung und Verbleib in Arbeit oder Beschäftigung
  • Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
  • Wiedererkrankung
  • Erfolgseinschätzung der Teilnehmer*innen

E Ort und Institution

In Rehabilitationsdiensten, Beratungsstellen und psychosozialen Einrichtungen.

F Personal

  • Personal der Dienste und Einrichtungen
  • Teilnehmer*innen selbst
  • spezielles Nachbetreuungspersonal

G Methode und Grundhaltung

Methode:

  • Beobachtung (vorher – nachher)
  • Gespräch (auch mit Vorgesetzten, Anleiter*innen, Kolleg*innen und Personal)
  • Dokumentationen zum Ende, ein und mehrere Jahre nach der Maßnahme oder Unterstützung

Grundhaltung:

  • »Erfolg ist, was den Teilnehmer*innen guttut«, was deren Vorstellungen von Erfolg entspricht und Unzufriedenheit verhindert.
  • Erfolg ist, was Auftraggeber definieren (Überweiser und Rehabilitationsträger).

H Rechtlicher und finanzieller Rahmen

Er ist Bestandteil der Beauftragung durch die Kostenträger.

I Art der Zusammenarbeit mit anderen

Die Zusammenarbeit findet statt mit vergleichbaren Diensten und Einrichtungen in und außerhalb der Region.

J Weitere Infos, Adressen und Beispiele

www.rehadat-adressen.de/de/arbeit-beschaeftigung/index.html – dort:

Arbeitsagenturen: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Unternehmen; Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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Jobcenter / SGB-II-Träger: Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II
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Betriebsnahe Dienstleister: Beratung und Unterstützung für Betriebe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
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Kammern: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Inklusionsberatung bei den Kammern
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Integrationsämter, Inklusionsämter: begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, finanzielle Hilfen für Unternehmen
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Integrationsfachdienste: Arbeitsvermittlung, Berufsbegleitung, Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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Inklusionsbetriebe, Integrationsfirmen: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
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Werkstätten für behinderte Menschen: Werkstätten für behinderte Menschen und ihre Angebote, Organisationen aus dem Werkstätten-Bereich
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Andere Leistungsanbieter nach dem BTHG: Nach dem Bundesteilhabegesetz können für Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auch alternative Anbieter in Anspruch genommen werden
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Zuverdienst- und Beschäftigungsangebote: Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im geringfügigen Bereich
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Weitere Informationsquellen und weitere Institutionen und Organisationen hier ».

Integrationsfachdienste, auch: www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html