7. Vorbereitung auf Erstausbildung

A Definition

Die Berufsvorbereitung ist ein individueller Prozess für junge Menschen zwischen Schulabschluss und Eintritt in Ausbildung und Beruf, der die Entwicklung wichtger beruflicher Qualifikationen und Verhaltensstandards umfasst, wie z.B:

  • Grundarbeitsfähigkeiten,
  • Lernkompetenzen,
  • soziale Kompetenzen.

B Ziel

Ziel ist der Erwerb der Eignung für Ausbildung, Budget für Ausbildung oder Arbeit, die Erreichung der Ausbildungs- bzw. Arbeitsfähigkeit und die Vorbereitung des Überganges in Ausbildung, Budget für Ausbildung, oder Arbeit.

Wenn der Übergang in Ausbildung, Budget für Ausbildung, oder Arbeit nicht möglich ist, wird geklärt, welche beruflichen Alternativen möglich sind.

C Zielgruppe

(Junge) Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

D Inhaltliche Beschreibung

1. Motivations- und Orientierungsphase:

  • schulische, berufliche und persönliche Anamnese
  • Erstellung eines Interessen- und Fähigkeitsprofils
  • Erstellung eines individuellen Förderplanes
  • berufliche Orientierung durch unterschiedliche Methoden und Angebote

2. Vertiefungsphase:

  • Steigerung der Belastbarkeit
  • individuelle Vorbereitung auf das betriebliche Praktikum
  • Durchführung eines betrieblichen Praktikums (i.d.R. vier bis 16 Wochen)
  • Auswertung der Ergebnisse
  • evtl. weitere betriebliche Praktika

3. Ablösephase:

E Ort und Institution

Berufsvorbereitende bzw. berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen (Förderlehrgänge) werden im Auftrag der Agentur für Arbeit, bei Berufsbildungswerken BBW, Berufsförderungswerken BfW oder anderen Anbietern der beruflichen Bildung und Beruflichen Trainingszentren durchgeführt. Praktika in normalen Betrieben.

F Personal

G Methode und Grundhaltung

Methode: Durch eine Mischung aus Einzel- und Gruppengesprächen, standardisierten Testverfahren, praxisnahen Übungsarbeiten, Fachunterricht und begleitenden betrieblichen Praktika soll eine individuelle Berufswegeplanung erreicht werden.

Grundhaltung: Durch diese Berufsvorbereitung soll der Einstieg in Ausbildung und Berufsleben vorbereitet bzw. sorgfältig gestaltet werden. Deshalb werden Eignung und Neigung sorgfältig beachtet. Schriftlicher Abschlussbericht zur Dokumentation des Erreichten und mit Empfehlungen für weitere Schritte und Maßnahmen.

H Rechtlicher und finanzieller Rahmen

SGB IX, § 49

Der Auftrag wird vom Rehabilitationsträger aufgrund eines Rehabilitationsantrages an den Maßnahmeanbieter delegiert, der die Leistungen erbringt.

I Zusammenarbeit mit anderen

J Weitere Infos, Adressen und Beispiele

www.persoenliche-zukunftsplanung.eu

www.rehadat-bildung.de/de/lexikon/Lex-Berufsvorbereitende-Bildungsmassnahme-BvB/

www.rehadat-bildung.de/de/angebote/BvB-berufsvorbereitende-bildungsmassnahme/index.html

www.bagbbw.de/

Stichwort »Übergang Schule-Beruf« in einzelnen Bundesländern: