11. Vermittlung in Arbeit
A Definition
Beratung und Unterstützung, um zwischen individuellen Zielen, Stärken und behinderungsbedingten Einschränkungen (Bewerberprofil) und den vorhandenen Möglichkeiten eine möglichst passgenaue Lösung zu finden. Der Betrieb bzw. die Werkstatt oder Beschäftigungseinrichtung sowie Arbeits- oder Beschäftigungsplätze (Arbeitsplatzprofil) sollten möglichst zum Bewerberprofil passen.
B Ziel
Das Ziel ist die Klärung, Planung und das Ansteuern einer Arbeitsstelle oder eines Beschäftigungsplatzes.
C Zielgruppe
Menschen nach psychischer Erkrankung und / oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahme, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einer anderen Art der Beschäftigung Fuß fassen wollen.
D Inhaltliche Beschreibung
Ablauf:
- Klärung, welche Form von Arbeit und Beschäftigung das Ziel ist
- Erstellen eines Bewerberprofils
- Erstellen der Bewerbungsunterlagen bzw. der nötigen Unterlagen / Voraussetzungen für eine andere Beschäftigung
- Informationen über und Akquisition von Stellen, mögliche Beschäftigungsbetriebe und -angebote
- Bewerbung bei Arbeitgebern, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Zuverdienstangeboten usw.
- Überprüfung gemachter Erfahrungen und der eingeschlagenen Bemühungen, Stärkung des Selbstvertrauens sowie Auffangen, Verarbeiten von Enttäuschungen durch Gespräche, Ermutigung zu weiteren Schritten
Besondere Bedeutung hat hier das Beratungsgespräch für eine tragfähige Beziehung zwischen zu vermittelnder Person und Beratungs- sowie Unterstützungspersonen.
E Ort und Institution
Arbeits- und Beratungsräume von
- Integrationsfachdienst – Bereich Vermittlung
- gewerblichen Stellenvermittlungsdiensten
- beruflichen Rehabilitationseinrichtungen
- beruflichen Bildungsträgern
- Agentur für Arbeit und Jobcenter (Vermittlungs- und Rehabilitationsabteilungen)
F Personal
- Fallmanager*innen von Agentur für Arbeit und Jobcenter
- Ausbilder*innen, Berufsfachleute
- berufspädagogisch arbeitende Fachleute
G Methode und Grundhaltung
Methode:
- beratende Gespräche
- Erstellen von Bewerber- und Arbeitsplatzprofilen
- übende Verfahren (Kurse, Rollenspiel)
- Besuche in Betrieben, bei Agentur für Arbeit und Jobcenter und bei Inklusionsfirmen, Zeitarbeitsfirmen, Werkstätten für behinderte Menschen und Werkstatt-Alternativen, Zuverdienstangeboten
- schriftliche Arbeiten (Bewerbungsunterlagen)
Grundhaltung:
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Beratung
- Ggf. Übernahme von Unterstützung gegenüber Arbeitgebern, Beschäftigungs-Stellen und Kostenträgern
- Begleitung bei schwierigen Gängen
- Ermutigung durch Aufbau einer guten Beziehung und zielgenauen Unterstützungen
H Rechtlicher und finanzieller Rahmen
u.a. SGB IX, §§ 192 ff. Integrationsfachdienste
I Art der Zusammenarbeit mit
- Betrieben und Behörden des allgemeinen Arbeitsmarkts, insbesondere auch Inklusionsfirmen und Zeitarbeitsfirmen
- beruflichen Rehabilitationseinrichtungen
- Agentur für Arbeit und Jobcenter
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Werkstatt-Alternativen (»Andere Leistungsanbieter«, Budget für Arbeit)
- Zuverdienstangebote
- Angehörige
- Selbsthilfe
J weitere Infos, Adressen und Beispiele
www.rehadat-adressen.de/de/arbeit-beschaeftigung/index.html – dort:
Arbeitsagenturen: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Unternehmen; Hilfe beim Übergang Schule–Beruf
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Jobcenter / SGB-II-Träger: Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II
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Betriebsnahe Dienstleister: Beratung und Unterstützung für Betriebe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
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Kammern: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Inklusionsberatung bei den Kammern
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Integrationsämter, Inklusionsämter: begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, finanzielle Hilfen für Unternehmen
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Integrationsfachdienste: Arbeitsvermittlung, Berufsbegleitung, Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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auch: www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html
Inklusionsbetriebe, Integrationsfirmen: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
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Werkstätten für behinderte Menschen: Werkstätten für behinderte Menschen und ihre Angebote, Organisationen aus dem Werkstätten-Bereich
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Andere Leistungsanbieter nach dem BTHG: Nach dem Bundesteilhabegesetz können für Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auch alternative Anbieter in Anspruch genommen werden
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Zuverdienst- und Beschäftigungsangebote: Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im geringfügigen Bereich
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Weitere Informationsquellen und weitere Institutionen und Organisationen hier ».