14. Überprüfung des Erfolges
A Definition
Feststellung und Überprüfung des Rehabilitations-Erfolges und der Eingliederung in das Arbeitsleben bzw. passende Beschäftigung in Werkstatt oder Zuverdienstangebot.
B Ziel
- Feststellung des Rehabilitationsergebnisses und-erfolges im Vergleich zur Ausgangssituation.
- Feststellung der erbrachten Grundlage für weitere Zielsetzungen auf dem Weg zur Eingliederung ins Arbeitsleben bzw. in Beschäftigung.
C Zielgruppe
Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen und längerfristigen Behinderungen, die eine Rehabilitationsmaßnahme oder eine entsprechende Unterstützung durchlaufen oder vorzeitig beendet haben.
D Inhaltliche Beschreibung
Nachbetreuungsberatung und Dokumentation des Rehabilitationsverlaufes und -erfolges bei und nach Beendigung der Unterstützung oder der Maßnahme.
Feststellung des Eingliederungerfolges in Bezug auf:
- Vermittlung und Verbleib in Arbeit oder Beschäftigung
- Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
- Wiedererkrankung
- Erfolgseinschätzung der Teilnehmer*innen
E Ort und Institution
In Rehabilitationsdiensten, Beratungsstellen und psychosozialen Einrichtungen.
F Personal
- Personal der Dienste und Einrichtungen
- Teilnehmer*innen selbst
- spezielles Nachbetreuungspersonal
G Methode und Grundhaltung
Methode:
- Beobachtung (vorher – nachher)
- Gespräch (auch mit Vorgesetzten, Anleiter*innen, Kolleg*innen und Personal)
- Dokumentationen zum Ende, ein und mehrere Jahre nach der Maßnahme oder Unterstützung
Grundhaltung:
- »Erfolg ist, was den Teilnehmer*innen guttut«, was deren Vorstellungen von Erfolg entspricht und Unzufriedenheit verhindert.
- Erfolg ist, was Auftraggeber definieren (Überweiser und Rehabilitationsträger).
H Rechtlicher und finanzieller Rahmen
Er ist Bestandteil der Beauftragung durch die Kostenträger.
I Art der Zusammenarbeit mit anderen
Die Zusammenarbeit findet statt mit vergleichbaren Diensten und Einrichtungen in und außerhalb der Region.
J Weitere Infos, Adressen und Beispiele
www.rehadat-adressen.de/de/arbeit-beschaeftigung/index.html – dort:
Arbeitsagenturen: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Unternehmen; Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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Jobcenter / SGB-II-Träger: Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II
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Betriebsnahe Dienstleister: Beratung und Unterstützung für Betriebe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
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Kammern: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Inklusionsberatung bei den Kammern
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Integrationsämter, Inklusionsämter: begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, finanzielle Hilfen für Unternehmen
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Integrationsfachdienste: Arbeitsvermittlung, Berufsbegleitung, Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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Inklusionsbetriebe, Integrationsfirmen: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
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Werkstätten für behinderte Menschen: Werkstätten für behinderte Menschen und ihre Angebote, Organisationen aus dem Werkstätten-Bereich
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Andere Leistungsanbieter nach dem BTHG: Nach dem Bundesteilhabegesetz können für Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auch alternative Anbieter in Anspruch genommen werden
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Zuverdienst- und Beschäftigungsangebote: Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im geringfügigen Bereich
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Weitere Informationsquellen und weitere Institutionen und Organisationen hier ».
Integrationsfachdienste, auch: www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html