13. Langfristige Sicherung der Arbeit oder Beschäftigung
A Definition
Langfristige Sicherung des Arbeits- oder Beschäftigungsplatzes bzw. bei Arbeitswechsel wiederholte Einstiegshilfen.
B Ziel
Erhalten der beruflichen Stabilität, des Arbeits- oder Beschäftigungsplatzes – auch wenn sich betriebliche oder persönliche Rahmenbedingungen ändern.
C Zielgruppe
Menschen nach psychischer Erkrankung, die beruflich eingegliedert sind oder mit ihrer Einschränkung oder Behinderung dauerhaft leben.
Dauerhafte Betreuung durch den Integrationsfachdienst IFD – Bereich Berufsbegleitung ist meist nur bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung möglich.
D Inhaltliche Beschreibung
- Einzelgespräche, regelmäßig oder nach Bedarf
- gemeinsame Gespräche mit Vorgesetzten, betrieblichen Helfern, Angehörigen u. a.
- Gruppenangebote
- praktische Hilfen zur beruflichen und sozialen Sicherung (Abmahnung, Kündigung, Rentenantrag u. a.)
- Kooperation mit und Vermittlung zwischen beteiligten Stellen (Betrieb, Werkstatt für behinderte Menschen, Zuverdienstangebote, Integrationsamt, Krankenkassen, Klinik, Fachärzt*innen usw.)
E Ort und Institution
- Integrationsfachdienst – Bereich Berufsbegleitung für psychisch behinderte Menschen
- Sozialdienst der Werkstatt oder Werkstatt-Alternativen
- Sozialdienst des Zuverdienstangebotes
F Personal
- Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen
- Psycholog*innen
- Ergotherapeut*innen
- EX-IN-ler*innen
- Verwaltung
G Methode und Grundhaltung
Methode:
- beratend / betreuend mit integrativer Methodik in Einzel- und Gruppengesprächen (ggf. mit anderen Bezugspersonen)
- beratend ggf. intervenierend in Betrieben, Kliniken, bei Behörden usw.
Grundhaltung:
- So viel Unterstützung wie nötig.
- So viel Selbsthilfe wie möglich.
H Rechtlicher und finanzieller Rahmen
u.a. SGB IX §§ 192 ff. Integrationsfachdienste evt. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) nach SGB II, III, IX
I Art der Zusammenarbeit mit anderen
- Betriebe (meist betriebliche Helfergruppe für Schwerbehinderte)
- Integrationsamt, evt. Rehabilitationsträger andere Behörden
- ggf. Psychotherapeut*innen, Fachärzt*innen und andere professionelle Bezugspersonen
- ggf. Kliniken, psychosoziale Einrichtungen
- Angehörige
- Selbsthilfe
J Weitere Infos, Adressen und Beispiele
www.rehadat-adressen.de/de/arbeit-beschaeftigung/index.html – dort:
Arbeitsagenturen: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Unternehmen; Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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Jobcenter / SGB-II-Träger: Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II
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Betriebsnahe Dienstleister: Beratung und Unterstützung für Betriebe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
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Kammern: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Inklusionsberatung bei den Kammern
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Integrationsämter / Inklusionsämter: begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, finanzielle Hilfen für Unternehmen
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Integrationsfachdienste: Arbeitsvermittlung, Berufsbegleitung, Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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auch: www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html
Inklusionsbetriebe, Integrationsfirmen: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
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Werkstätten für behinderte Menschen: Werkstätten für behinderte Menschen und ihre Angebote, Organisationen aus dem Werkstätten-Bereich
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Andere Leistungsanbieter nach dem BTHG: Nach dem Bundesteilhabegesetz können für Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auch alternative Anbieter in Anspruch genommen werden
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Zuverdienst- und Beschäftigungsangebote: Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im geringfügigen Bereich
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Weitere Informationsquellen und weitere Institutionen und Organisationen hier ».