13. Langfristige Sicherung der Arbeit oder Beschäftigung

A Definition

Langfristige Sicherung des Arbeits- oder Beschäftigungsplatzes bzw. bei Arbeitswechsel wiederholte Einstiegshilfen.

B Ziel

Erhalten der beruflichen Stabilität, des Arbeits- oder Beschäftigungsplatzes – auch wenn sich betriebliche oder persönliche Rahmenbedingungen ändern.

C Zielgruppe

Menschen nach psychischer Erkrankung, die beruflich eingegliedert sind oder mit ihrer Einschränkung oder Behinderung dauerhaft leben.

Dauerhafte Betreuung durch den Integrationsfachdienst IFD – Bereich Berufsbegleitung ist meist nur bei Schwerbehinderung oder Gleichstellung möglich.

D Inhaltliche Beschreibung

E Ort und Institution

F Personal

G Methode und Grundhaltung

Methode:

  • beratend / betreuend mit integrativer Methodik in Einzel- und Gruppengesprächen (ggf. mit anderen Bezugspersonen)
  • beratend ggf. intervenierend in Betrieben, Kliniken, bei Behörden usw.

Grundhaltung:

  • So viel Unterstützung wie nötig.
  • So viel Selbsthilfe wie möglich.

H Rechtlicher und finanzieller Rahmen

u.a. SGB IX §§ 192 ff. Integrationsfachdienste evt. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) nach SGB II, III, IX

I Art der Zusammenarbeit mit anderen

J Weitere Infos, Adressen und Beispiele

www.rehadat-adressen.de/de/arbeit-beschaeftigung/index.html – dort:

Arbeitsagenturen: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Unternehmen; Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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Jobcenter / SGB-II-Träger: Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II
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Betriebsnahe Dienstleister: Beratung und Unterstützung für Betriebe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
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Kammern: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Inklusionsberatung bei den Kammern
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Integrationsämter / Inklusionsämter: begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, finanzielle Hilfen für Unternehmen
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Integrationsfachdienste: Arbeitsvermittlung, Berufsbegleitung, Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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auch: www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html

Inklusionsbetriebe, Integrationsfirmen: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
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Werkstätten für behinderte Menschen: Werkstätten für behinderte Menschen und ihre Angebote, Organisationen aus dem Werkstätten-Bereich
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Andere Leistungsanbieter nach dem BTHG: Nach dem Bundesteilhabegesetz können für Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auch alternative Anbieter in Anspruch genommen werden
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Zuverdienst- und Beschäftigungsangebote: Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im geringfügigen Bereich
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Weitere Informationsquellen und weitere Institutionen und Organisationen hier ».