12. Begleitung in der Startphase
A Definition
Begleitung in der Startphase der Arbeit oder Beschäftigung.
B Ziel
Sicheres Erreichen und erster Verbleib in einer Arbeits- oder Beschäftigungsstelle. Bis etwa sechs Monate nach dem Start.
C Zielgruppe
Menschen nach psychischer Erkrankung und / oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahme, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einem Zuverdienstangebot Fuß fassen wollen.
D Inhaltliche Beschreibung
- Gespräche mit Betrieben (auch Inklusionsbetriebe, Zeitarbeitsfirmen)
- Gespräche mit Agentur für Arbeit, Jobcenter (u. a. bei finanzieller Starthilfe)
- Gespräche mit Integrationsamt (bei Schwerbehinderung / Gleichstellung), Klärung u. a. Lohnkostenförderung, Jobcoaching
- Gespräche mit Berater*innen während der Einstiegsphase
- Krisenintervention
- Sicherung psychosozialer und fachärztlicher Unterstützung
- ggf. Anbahnung und Überleitung zu begleitenden Hilfen nach Arbeitsaufnahme, insbesondere Integrationsfachdienst (IFD) – Bereich Begleitung
- Überleitung zu begleitenden Diensten bei Werkstätten und Zuverdienstangeboten
E Ort und Institution
- Integrationsfachdienst – Bereich Vermittlung
- spezielle Fachdienste an Rehabilitationseinrichtungen
F Personal
- Fallmanager*innen von Agentur für Arbeit und Jobcenter
- Arbeitsberater*innen
- Arbeitsvermittler*innen
- Berufsfachleute (mit Zusatzqualifizierung)
- Berufspädagog*innen
- EX-INler*innen
- Jobcoaches
G Methode und Grundhaltung
Methode:
- Beratung in Einzelgesprächen
- Begleitung zum Betrieb, Werkstatt, Zuverdienstangeboten
- Begleitung zur Agentur für Arbeit und Jobcenter
- regelmäßige und verbindliche persönliche und telefonische Unterstützung
Grundhaltung: In dieser Zeit, die für viele eine »Krise oder Bewährungszeit« bedeutet, ist eine konstante Bezugsperson über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten wichtig. Dies lässt sich leider aber häufig nicht realisieren.
H Rechtlicher und finanzieller Rahmen
u.a. SGB IX, §§ 192 ff. Integrationsfachdienste
Im Rahmen von Pflichtaufgaben des Integrationsamtes, der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
I Art der Zusammenarbeit
- Arbeitgeber*innen, Schwerbehindertenvertretung und andere betriebliche Interessenvertretungen
- Agentur für Arbeit und Jobcenter
- zuständige Rehabilitationsträger, Integrationsamt
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Werkstatt-Alternativen (»Andere Leistungsanbieter«, Budget für Arbeit)
- Zuverdienstangebote
- Angehörige
- Selbsthilfe
- Beratungsstellen
- Psychotherapeut*innen, Fachärzt*innen und andere professionelle Bezugspersonen
J Weitere Infos, Adressen und Beispiele
www.rehadat-adressen.de/de/arbeit-beschaeftigung/index.html – dort:
Arbeitsagenturen: Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen, Unternehmen; Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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Jobcenter / SGB-II-Träger: Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II
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Betriebsnahe Dienstleister: Beratung und Unterstützung für Betriebe bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
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Kammern: Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Inklusionsberatung bei den Kammern
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Integrationsämter, Inklusionsämter: begleitende Hilfe im Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen, finanzielle Hilfen für Unternehmen
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Integrationsfachdienste: Arbeitsvermittlung, Berufsbegleitung, Hilfe beim Übergang Schule-Beruf
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auch: www.integrationsaemter.de/ifd/88c51/index.html
Inklusionsbetriebe, Integrationsfirmen: Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
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Werkstätten für behinderte Menschen: Werkstätten für behinderte Menschen und ihre Angebote, Organisationen aus dem Werkstätten-Bereich
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Andere Leistungsanbieter nach dem BTHG: Nach dem Bundesteilhabegesetz können für Leistungen im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen auch alternative Anbieter in Anspruch genommen werden
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Zuverdienst- und Beschäftigungsangebote: Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten im geringfügigen Bereich
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