10. Ausbildung / Umschulung
A Definition
Ausbildung und Umschulung in einen Beruf, der unter Berücksichtigung der psychischen Beeinträchtigung, der Fähigkeiten und Fertigkeiten, der Motivation der Rehabilitand*innen und der Situation des Arbeitsmarktes sinnvoll ist.
Menschen mit Behinderung können betriebliche, schulische oder außerbetriebliche Berufsbildungsmöglichkeiten mit vielfältigen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten wahrnehmen, um einen üblichen Ausbildungsberuf oder Fachpraktiker*innenberuf zu erlernen oder sich anderweitig zu qualifizieren.
Eine Umschulung ist eine berufliche Bildungsmaßnahme für Erwachsene und soll den Wechsel von einem zuvor erlernten Beruf in eine andere berufliche Tätigkeit ermöglichen. Bei der Umschulung handelt es sich also um eine zweite Berufsausbildung und nicht um eine Weiterbildung im ursprünglich erlernten Beruf.
B Ziel
- Erlernen und Fördern von fachlichen und sozialen Kompetenzen, die im neuen Beruf verlangt werden
- Anerkannter Ausbildungsabschluss vor der Industrie- und Handelskammer IHK, Handwerkskammer HK oder durch ein anderes Zertifikat
- möglichst nahtlose Vermittlung in Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
C Zielgruppe
Jugendliche und erwachsene Menschen, die einen neuen Beruf erlernen wollen, weil sie aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung den bereits erlernten Beruf nicht mehr oder nicht mehr auf Dauer ausüben können. Damit soll die Wiedereingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.
D Inhaltliche Beschreibung
Rehabilitationsvorbereitungslehrgang (RVL): Hauptziel des Rehabilitationsvorbereitungslehrgangs ist es, die Teilnehmer*innen so fit zu machen, dass sie die anstehende Umschulung oder Qualifizierung erfolgreich bewältigen können.
3 Monate
- Nutzung neuer Ausbildungsmethoden (z.B. Projektarbeit)
- Erlernen und Fördern von sozialen Kompetenzen
- Entwickeln von individuellen Lernstrategie
Genaueres zum RVL: www.rehadat-bildung.de/de/angebote/RVL-rehabilitationsvorbereitungslehrgang/index.html
Ausbildung / Umschulung:
- Auf ca. zwei Jahre verkürzt mit Abschluss vor der IHK, HK in einer Vielzahl von anerkannten Berufsbildern.
- Begleitende Stützung durch psychologische, medizinische und soziale Fachdienste.
Näheres zur Ausbildung: www.rehadat-gutepraxis.de/de/massnahmen/ausbildung-qualifizierung/index.html
Näheres zur Umschulung: www.rehadat.de/presse-service/lexikon/Lex-Umschulung/
www.rehadat-bildung.de/de/angebote/umschulung-regelausbildung-mit-kammerabschluss/index.html
E Ort und Institution
- Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes, Inklusionsfirmen
- berufliche Bildungsträger
- Berufsbildungswerke (BBW) und Berufsförderungswerke (BfW) (Integration von theoretischer und praktischer Ausbildung / Umschulung an einem Ort)
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Anmerkung: In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden nur in Ausnahmefällen Ausbildungen oder Umschulungen angeboten.
F Personal
- Ausbilder*innen und Pädagog*innen
- Psycholog*innen
- Mediziner*innen
- Sozialarbeiter*innen
- EX-INler*innen
- Verwaltungspersonal
G Methode und Grundhaltung
Methode:
- handlungsorientierte Ausbildung
- Verbindung von Theorie und Praxis
- eigenverantwortliche Gestaltung des Lernprozesses
- Einzel-, Gruppen- und Projektarbeit
- Begleitung durch Fachdienste
- Einzel- und Gruppenangebote
- spezielle Trainings (Entspannung, Selbstsicherheit, Prüfungsvorbereitung)
- Therapieangebote (Bewegung, Psychotherapie)
Grundhaltung: Eine Ausbildung, die den Neigungen und Eignungen der Rehabilitand*innen entspricht, kann dazu beitragen, behinderungsspezifische Defizite auszugleichen und Kompetenzen zu fördern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist ein wichtiger Aspekt zur gesellschaftlichen Anerkennung.
H Rechtlicher und finanzieller Rahmen
SGB IX, §§ 49 ff., SGB IX, §§ 64 ff.
Die Leistungen werden vom Rehabilitationsträger aufgrund eines Antrages auf Rehabilitation an den Maßnahme-Anbieter erbracht. Rehabilitand*innen erhalten bei Anspruch ein Übergangsgeld als Lebensunterhalt.
I Art der Zusammenarbeit
Anhand des Rehabilitationsförderungsplanes / Teilhabeplans oder Gesamtplans (§ 19 / § 117ff SGB IX) wird die Koordination zwischen Rehabilitand*innen und Umfeld gefördert:
- Familie,
- professionelle Bezugspersonen (Sozialarbeiter*innen, Therapeut*innen, Ärzt*innen)
- Rehabilitationsträger
- andere Rehabilitationseinrichtung im Vorfeld und nachfolgend.
J Weitere Infos, Adressen und Beispiele
Alles zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe, Maßnahmen, Anbieter, Adressen und weitere Hinweise auf: www.rehadat.de
Berufsförderungswerke: www.bv-bfw.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke: www.bagbbw.de
Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e. V.: www.bagabr.de
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM): www.bagwfbm.de