Was rechtfertigt eine Behandlungsmaßregel für Täter mit Suchtproblemen?
Beitrag aus: Recht & Psychiatrie 3, 2019
Autorinnen/Autoren: Norbert Schalast, Melanie Frey, Shari Boateng, Uwe Dönisch-Seidel, Norbert Leygraf
Die »Unterbringung in einer Entziehungsanstalt« gemäß § 64 StGB hat in den letzten Jahrzehnten erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Zahl untergebrachter Patienten hat sich von 1990 bis 2014 etwa verdreifacht. Dennoch, oder gerade auch wegen der damit einhergehenden Belastungen und Kosten, ist ihre Berechtigung grundsätzlich infrage gestellt worden. Eine nähere Betrachtung des Hintergrundes und der Zielsetzung der Maßregel macht deutlich, dass ihre Legitimität davon abhängt, ob sie ihren Zweck erfüllt: die Gefahr der Rückfälligkeit in suchtassoziiertes kriminelles Verhalten zu reduzieren. Diese Frage wird anhand verschiedener Quellen und eines zentralen Befundes der Essener Evaluationsstudie untersucht. Im Rahmen dieser Studie wurde der spätere Bewährungserfolg einer unselegierten Stichprobe untergebrachter Patienten mit dem einer sorgfältig gematchten Kontrollgruppe von Strafgefangenen verglichen. Es fand sich ein hoch signifikanter Unterschied der Rückfallquoten beider Gruppen, der einen substanziellen rehabilitativen Ertrag der Maßregelbehandlung belegt. Das Ergebnis wird diskutiert auf dem Hintergrund verschiedener Vorbehalte gegen die Maßregel.