Berufliche Rehabilitation / Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Es gibt ein sehr weites Spektrum von beruflicher Rehabilitation, juristisch korrekt: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. In einem weiteren Sinne kann man sie alle als berufliche Rehabilitation verstehen. Siehe auch die genaue Erläuterung im Glossar.
§§ 97 bis 103 SGB III nennt folgende Leistungen:
- Unterstützung der Beratung und Vermittlung. In diesem Zusammenhang können z. B. die Kosten übernommen werden, die mit einer Bewerbung verbunden sind.
- Verbesserung der Eingliederungsaussichten. Das kann z. B. ein Trainingskurs zur Aktualisierung der EDV-Kenntnisse sein.
- Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, z. B. Übergangsbeihilfe bis zur ersten Lohnzahlung.
- Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Damit ist Überbrückungsgeld gemeint für Menschen, die sich selbständig machen wollen.
- Förderung der Berufsausbildung.
- Förderung der beruflichen Weiterbildung: Trainingsmaßnahme zur Qualifizierung und Weiterbildung.
Diese Leistungen zur »Arbeitsförderung« werden zu »Rehabilitation«, wenn besondere oder zusätzliche Hilfen erforderlich sind, weil Leistungsempfänger*innen behindert oder von Behinderung bedroht sind. Es kommen dann die folgenden Funktionen zum Tragen, je nach Bedarf und Ausgangslage des Rehabilitanden:
- 6. Abklärung und Rehaplanung
- 7. Vorbereitung auf Erstausbildung
- 8. Berufliches Training
- 9. Berufsfindung
- 10. Ausbildung und Umschulung
Berufliche Anpassung in Form des beruflichen Trainings (z. B. in beruflichen Trainingszentren BTZ) ist das Kernstück der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die bereits Berufserfahrung haben. Es handelt sich um »Förderung der beruflichen Weiterbildung« aus der obigen Liste. Den Rehabilitand*innen wird Gelegenheit gegeben, mit zunehmenden Anforderungen in arbeitsmarkttypische Kontexte hineinzuwachsen und frühere und gegebenenfalls neue Fertigkeiten und Qualifikationen (wieder) zu erwerben.
Rehabilitand*innen können so eine tragfähige Arbeitnehmerrolle erwerben, die sich vor allem im angemessenen Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg*innen und Kund*innen zeigt. Man steigert die allgemeine Leistungsfähigkeit und vertieft Grundarbeitsfähigkeiten (Motivation, Konzentration, Ausdauer, Lernfähigkeit etc.). Man erwirbt berufsspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen.
Dies bedeutet in beruflicher Hinsicht den allmählichen Erwerb von arbeitsmarkttypischer Leistungsfähigkeit, die Einübung der Arbeitnehmerrolle im kollegialen und hierarchischen Kontext, die Auffrischung berufsspezifischer Kenntnisse und den Erwerb von Teilqualifikationen, die für einen bereits in Aussicht stehenden Arbeitsplatz erforderlich sind.
Da alle diese Ziele sich am besten in Betrieben erreichen lassen, ist die frühzeitige und wiederholte Qualifikation in Praktika der zentrale Baustein der beruflichen Anpassung. In der Schlussphase der beruflichen Rehabilitation soll das Praktikum möglichst in einem Betrieb stattfinden, in dem Aussicht auf eine Anstellung besteht oder gesichert ist.
In den arbeitspädadogischen Hilfen werden die gegenwärtige und zukünftige berufliche Planung vor dem Hintergrund der bisherigen Beschäftigungs-Biografie erarbeitet. Es wird in regelmäßigen Reflexionsgesprächen mit Fremd- und Selbsteinschätzung das Arbeitsverhalten analysiert, wobei sowohl die instrumentellen (Grundarbeitsfähigkeiten, kognitive Kompetenz, berufspezifisches Wissen) als auch die sozioemotionalen Fertigkeiten (sozialer, emotionaler und körperlicher Bereich) in den Blick genommen werden.
In sozialpädagogischen Reflexionsgesprächen wird die Verknüpfung von Krankheit, Arbeit und sozialer Integration besprochen. Es werden Lösungen erarbeitet zur Krankheitsprophylaxe durch einen Krisenplan und zur Weiterentwicklung von Beziehungen zu privaten und professionellen Bezugspersonen, die berufliche Ziele unterstützen können.