4. Aufbau von Grundarbeitsfähigkeiten
A Definition
Der Aufbau von Grundarbeitsfähigkeiten ist ein mittel- bis langfristiger Vorgang, der nach längeren Phasen der Krankheit und/oder Arbeitslosigkeit vor Einstieg oder Rückkehr ins Arbeitsleben empfehlenswert sein kann. Ein möglichst früher oder sogar sofortiger Einstieg in eine Tätigkeit in einem normalen Betrieb – bei entsprechender Gestaltung der Tätigkeit und ggf. mit Unterstützung (Jobcoaching) – ist wünschenswert.
B Ziel
Das Ziel ist, die Voraussetzung für eine spätere Arbeitstätigkeit zu schaffen oder sich auf eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme vorzubereiten.
C Zielgruppe
Menschen, die im Anschluss an die psychiatrische Behandlung und ggf. Belastungserprobung noch nicht über die erforderlichen Grundarbeitsfähigkeiten verfügen.
Menschen, die mittel- und langfristig erkrankt bzw. beeinträchtigt sind und wieder arbeitstätig werden wollen.
D Inhaltliche Beschreibung
Aufbau von Grundarbeitsfähigkeiten. Hierzu gehören die für jegliche Arbeit notwendigen Grundkompetenzen, wie z. B.:
- Zeiteinteilung, Pünktlichkeit, Arbeitstempo,
- Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnisleistung,
- Arbeitsorganisation, Planung und Durchführung von Abläufen,
- Selbstständigkeit und Verantwortung.
Im weiterem Sinne gehört ebenfalls im Hinblick auf die Arbeitstätigkeit dazu:
- körperliche und emotionale Stabilität,
- zwischenmenschliche Fähigkeiten im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten.
E Ort und Institution
- normale Betriebe, Inklusionsfirmen
- Ergotherapie (Arbeitstherapie) von Kliniken, Übergangseinrichtungen und Wohnheimen
- Ergotherapeutische Praxen
- Zuverdienstprojekte selbstständig oder in Inklusionsfirmen
- Tagesstätten
- geschützte Arbeitsbereiche, z.B. in Werkstätten für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen (WfbM)
- RPK (Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke)
F Personal
G Methode und Grundhaltung
Methode: Übungen handlungsbezogener Verfahren in einem betrieblichen oder möglichst realitätsnahen Arbeitsmilieu, die auf diagnostischen Verfahren, wie z. B. Belastungserprobung, aufbauen. Gestuftes Vorgehen in Bezug auf
- Zeit (1 bis 6 Stunden täglich),
- Komplexität der Arbeitsvorgänge (instrumentell),
- Grad der zwischenmenschlichen Vorgänge (sozio-emotional), Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten,
- Grad der Verantwortung für Handlungsabläufe und in Teamarbeit.
Grundhaltung: Emotionale Stärkung und Steigerung des Selbstvertrauens: Während des Aufbaus der Grundarbeitsfähigkeiten soll die Balance zwischen psychischer Stabilisierung und Arbeitsbelastung sorgfältig gehalten und bei jeder Stufe Angst überwunden, Selbstvertrauen gestärkt und Kompetenzen aufgebaut werden, bevor weitere Schritte folgen. Anleiter*innen arbeiten mit und dienen als Modell zur Motivierung.
H Rechtlicher und finanzieller Rahmen
Der rechtliche Rahmen ist nicht streng vorgegeben (wie z. B. bei Belastungserprobungen). Er kann im
- betrieblichen,
- klinischen und
- sozialen
Feld stattfinden.
Ein Kostenträger ist für diese Funktion dann gegeben, wenn sie Teil einer medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme ist. Eventuell kann auch eine stufenweise Wiedereingliederung in eine bestehende Arbeit genutzt werden.
I Art der Zusammenarbeit mit anderen
- normale Betriebe, Inklusionsfirmen
- vorbehandelnde medizinische und soziale Diensten
- Anbietern von Jobcoaching
- berufliche Rehabilitationseinrichtungen
- relevante professionelle und private Bezugspersonen
J weitere Infos, Adressen und Beispiele
www.integrationsaemter.de/Job-CoachingKompetente-Trainer-gefragt/546c7897i1p62/